Wussten Sie, dass es in Deutschland ca. 35.000 Immobilienmakler gibt? Eigentümer haben da wirklich die Qual der Wahl! Wenn die Entscheidung gefallen ist, das Eigenheim zu verkaufen, stellen sich viele Eigentümer die gleichen Fragen: Privatverkauf? Ein Immobilienmakler? Mehrere Immobilienmakler? Wir möchten Ihnen hier die Vorteile, aber auch die Nachteile der einzelnen Maklervertrage näherbringen:
Von allen Maklerverträgen ist der einfache Maklerauftrag die gängigste Lösung. Der Eigentümer hat damit die Möglichkeit mehrere Immobilienmakler gleichzeitig zu beauftragen. Etliche Eigentümer sehen darin eine höhere Verkaufschance. Bei diesem Vertrag kann der Eigentümer, trotz Beauftragung von einem oder mehreren Maklern, letztlich seine Immobilie aber immer noch privat verkaufen. Sollte er erfolgreich sein, gehen die Immobilienmakler leer aus. Eine Vertragskündigung beider Parteien ist jederzeit möglich.
Für den Eigentümer hat dieser Vertrag daher einen klaren Vorteil. Die beauftragten Makler im Gegensatz einen erheblichen Nachteil! Denn: Jeder Immobilienmakler arbeitet erfolgsorientiert. Wenn die Verkaufschancen sinken, sinkt auch die Euphorie der Immobilienmakler. Das Objekt qualitativ und marktgerecht zu verkaufen, geht definitiv verloren.
Bei Veröffentlichung einer Immobilie von mehreren Maklern kommt es oft zu Missverständnissen und Ungereimtheiten. Interessenten sind verunsichert und stellen sich Fragen: „Wo ist der Haken an der Sache?“ oder „Warum werden mehrere Immobilienmakler beauftragt?“ bis zur Frage: „Ist das ein Betrugsfall?“
Für potentielle Käufer ergibt sich auch ein gewaltiger Nachteil: Stellen nämlich Interessenten ihre Anfragen gleichzeitig an mehrere Immobilienmakler, kann die doppelte Provisionszahlung drohen! Diese Angst ist unter Umständen nicht unbegründet, und kann ein abschreckender Grund für viele Interessenten sein.
Anders verläuft es, wenn ein Makleralleinauftrag erteilt wird. Der Eigentümer kann zwar immer noch seine Immobilie privat verkaufen, aber er darf tatsächlich nur einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen.
Dieser Makler kann nun erfolgsorientiert arbeiten und wird dies auch mit seinem ganzen Engagement tun. Auch die Interessenten erhalten nun klare Vorgaben. Die Anfragen erfolgen nur noch an diesen einen Immobilienmakler. So wird mehr und mehr ein Vertrauensverhältnis aufgebaut. Missverständnisse, Ängste und der Gleichen sind nicht mehr gegeben.
Selbstverständlich bleibt hier immer noch die Gefahr, dass der Eigentümer seine Immobilie privat verkauft. Auch in diesem Fall erhält der Makler, wie schon beim einfachen Maklerauftrag, keine Provision!
Der Favorit unter den Maklerverträgen ist wohl unumstritten der qualifizierte Makleralleinauftrag. Hier vereinbaren Eigentümer und Immobilienmakler einen schriftlichen und zeitlich gebundenen Vertrag, üblich sind hier sechs Monate.
Der Makler verpflichtet sich darin, seiner Vermittlungs- und Nachweistätigkeit in der vereinbarten Zeit nachzukommen, d.h. alle sich ergebenden Verkaufschancen zu nutzen. Schafft er es nicht, die Immobilie in der vereinbarten Zeit zu verkaufen, kann der Vertrag seitens des Eigentümers gekündigt werden. Eine Provisionszahlung wird nicht fällig. Der Eigentümer wiederum muss alle Kaufinteressenten an den Immobilienmakler verweisen. Ein Privatverkauf ist für den Eigentümer vertragswidrig und der Makler kann unter Umständen Schadenersatz verlangen.
Wir haben Ihnen drei gängige und bekannte Maklerverträge beschrieben. Sie kennen nun die Vor- und Nachteile. Aber was haben alle drei Verträge gemeinsam? Keiner garantiert Ihnen den Verkauf Ihrer Immobilie. Und um genau das geht es ja. Sie brauchen eine Garantie, dass Ihr Objekt verkauft wird!
Bei der Verkaufsgarantie sichert der Immobilienmakler dem Eigentümer schriftlich zu, jede Art von Immobilie in einem bestimmten Zeitraum und zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen. Schafft er dies nicht, zahlt er dem Eigentümer 1,00 % des Verkaufspreises.
Zahlreiche Eigentümer werden bei einer solchen „Verkaufsgarantie“ skeptisch und halten es womöglich für unseriös. Das ist aber völlig unbegründet, da Sie als Eigentümer bei diesem Vertrag überhaupt keine Nachteile haben und ganz sicher davon ausgehen können, dass Ihre Immobilie auch verkauft wird.
Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen unserer Immobilienmakler!
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