- Eigentümer möchte seine Liegenschaft - Haus, Wohnung, Grundstück oder Gewerbeimmobilie - verkaufen
- Anwesen befindet sich in Deutschland und ist nicht veröffentlicht (weder online noch print, z. B. Internetportale, Zeitungen etc.) und ist kein Zwangsversteigerungsobjekt
- Keine Betreuung/Vermittlung durch eine andere Immobilienfirma
- Verkäufer ist mit der Kontaktaufnahme sowie Zusammenarbeit mit uns einverstanden und stimmt der Empfehlung zu!!!
- Zustandekommen eines Makleralleinauftrag
- Gültigkeitsfrist solange Alleinauftrag vorhanden ist
Bezeichnung „Tippgeber“:
- Volljährig und geschäftsfähig
- Darf nicht Eigentümer der Immobilie/Grundstück sein
- Bei mehreren Tippvermittlern hat NUR DER ERSTE einen Provisionsanspruch und dieser besteht auch nur, wenn ein Maklerauftrag mit einem unserer Immobilienmakler zustande gekommen ist. Nach Abschluss des Vertrages wird Kontaktgeber hierüber informiert und dieser erhält die Sofortprämie von EUR 250,- (Prämie wird von Provision abgezogen)
- Tippvermittler erhält bei Verkauf der Immobilie 15 % unserer Maklerprovision
Beispielrechnung
Verkaufspreis: |
1.000.000,- € |
3,57 % unserer Provision: |
35.700,- € |
Ihre Tippgeberprovision: |
5.355,- € |
- Tippgeberprovision wird erst nach Eingang der Maklerprovision und einer Rechnung des Tippgebers, spätestens nach 1 Woche, ausbezahlt
- Bei Nichtzahlung der Provision an Carpaten Immobilien oder kein Verkauf der Immobilie, erfolgt auch keine Auszahlung an den Tippvermittler!
- Auf die versteuerungspflichtig gem. § 22 EStG Abs. 3 wird aufmerksam gemacht
- HINWEIS: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Tippgeberangebote nicht an Personen gerichtet sind, die in einem Vertrauensverhältnis zu Ihren Kunden/Mandanten stehen bzw. denen es standesrechtlich untersagt ist (z. B. Rechtsanwälte/Steuerberater)
- Wir behalten uns vor Immobilien abzulehnen
Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen unserer Immobilienmakler!
Ihr Vertrauen ist bei Carpaten Immobilien in besten Händen.