Die Bewertung der eigenen Immobilie ist der erste Schritt beim Verkauf derselben. Ohne einen genau errechneten Immobilienwert, welcher den verschiedenen Bewertungskriterien wie Immobilienlage, Immobilienalter etc. zugrunde liegt, kann der für den Verkäufer gewünschte Preis nicht erzielt werden. Dafür stehen wir Ihnen von Carpaten Immobilien München, Berlin, Hamburg und Gangkofen zur Verfügung!
Egal ob Sie eine Immobilie verkaufen, lediglich den aktuellen Wert Ihres Objektes wissen wollen oder durch andere Umstände wie Scheidung oder Erbschaft der momentane Immobilienwert auf dem hiesigen Immobilienmarkt für Sie von entscheidender Bedeutung ist: Wir bestechen durch unsere jahrelange Erfahrung, unseren Kenntnissen des hiesigen Immobilienmarktes und unsere schnelle und unkomplizierte Immobilienwertermittlung unserer Immobilienmakler.
Es kommen bei der Immobilienwertermittlung folgende von uns angewendete und nach §194 BauGB genehmigten Verfahren zum Einsatz, damit wir den für Ihr Objekt besten Verkaufswert ermitteln können.
Wenn Sie Eigentümer einer Immobilie wie z.B. Wohnung, Einfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus berechnen wir diese nach dem so genannten Vergleichsverfahren. Dabei vergleichen wir Ihr Anwesen und alle dazugehörigen Komponenten wie Zustand und Aussehen Ihres Grundstückes, die Immobilienlage und andere Eigenschaften mit anderen Objekten, die Ihrem Anwesen entsprechen. Daraus wird schließlich der Wert abgeleitet.
Gerne bieten wir Ihnen eine kostenlose Immobilienbewertung an. Allerdings ist diese nur als ungenauer Richtwert zu verstehen. Der Besuch eines Immobilienmaklers ist für eine exakte Immobilienwertbestimmung unerlässlich.
Sind Sie Eigentümer einer Immobilie wie z.B. Erdgeschosswohnung, Etagenwohnung, Dachgeschosswohnung, Penthouse, Bungalow, Zweifamilienhaus, Baugrundstück oder Gewerbegrundstück, dann errechnen wir den Wert Ihrer Immobilie anhand des Sachwertverfahrens. Dabei werden die Kosten errechnet, die für einen Neubau des Hauses notwendig wären. Nicht berücksichtigt werden dabei Zustand des bebauten Grundstückes, die Lage und dergleichen.
Besitzen Sie ein Anlageobjekt - Mehrfamilienhaus, Wohn-/Geschäftshaus, Lagerhalle, Hotel, Pension oder Restaurant, so wird der Marktwart nach dem so genannten Ertragswertverfahren berechnet. Die Grundlage des Preises ist die Höhe des Gesamtertrages, den die Immobilie in dieser Lage aller Voraussicht erzielen wird.
Wenn Sie eine Immobilienwertbescheinigung als Beweis vor Gericht benötigen, so muss diese von einem anerkannten Immobiliengutachter erfolgen! Eine einfache Immobilienschätzung durch ein Onlineportal ist juristisch nicht abgesichert. Auch hierbei können wir Ihnen gerne behilflich sein.
Haben Sie noch Fragen oder Wünsche? Wenden Sie sich vertrauensvoll an einen unserer Immobilienmakler!
Ihr Vertrauen ist bei Carpaten Immobilien in besten Händen.
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